Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 26/97

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 03. Dezember 1997 geändert. Die Berufung wird zurückgewiesen, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, Leistungen nach Pflegestufe III ab 01. März 1996 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahren in voller Höhe. Die Revision wird nicht zugelassen.


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