Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 7 SVs 3/97

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 02.12.1996 abgeändert. Dem Kläger wird ab August 1997 Prozeßkostenhilfe ohne Kostenbeteiligung bewilligt und Rechtsanwalt K. beigeordnet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.