Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 U 42/96

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.08.1996 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ab 20.01.1994 Verletztenrente nach einer MdE von 20 v.H. zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Klägers aus beiden Rechtszügen.


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