Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 RA 1/97

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 18.11.1996 geändert. Die Klage wird in vollem Umfang abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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