Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RA 68/97

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 02. Oktober 1997 zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird zugelassen.


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