Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 V 39/97

Tenor

Das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12. November 1996 wird abgeändert. Die Beigeladene zu 2) wird verurteilt, dem Kläger ab 1. Januar 1992 Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 v.H. zu leisten. Die weitergehenden Anträge der Beteiligten werden zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 2) trägt die Kosten des Klägers für das gesamte Verfahren. Die Revision wird zugelassen.


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