Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 69/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.03.1998 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten sowie der Beigeladenden zu 2) - 5) für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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