Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 59/97

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15.07.1997 abgeändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 17.05.1995 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.06.1995 verurteilt, dem Kläger Pflegegeld nach Stufe I ab 01.08.1998 zu gewähren. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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