Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 185/98

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.09.1998 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Beschlusses vom 11.06.1997 verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses vom 19.02.1997 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates zu entscheiden. Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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