Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 VS 52/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 16. September 1998 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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