Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 17 U 297/98

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21. Oktober 1998 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. Februar 1999 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.


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