Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RA 43/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09. April 1999 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Dem Kläger werden Mutwillenskosten in Höhe von 1000,- DM auferlegt. Die Revision wird nicht zugelassen.


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