Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 SB 97/99

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 24.03.1999 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.