Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 4 RA 66/99

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27. August 1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat auch die außergerichtlichen Kosten des Klägers in der Berufungsinstanz zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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