Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 22/99 P

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 17.11.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Beschwerdeverfahren.


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