Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 4/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 08. Dezember 1997 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 10. Dezember 1996 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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