Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 170/99

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.08.1999 abgeändert. Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 02.12.1998 verurteilt, den Kläger als praktischen Arzt in W. zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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