Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 195/99

Tenor

Auf die Berufung der Beigeladenen zu 8) wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.09.1999 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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