Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 14 RA 58/98

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 30.10.1998 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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