Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 10/99

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.11.1998 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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