Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 32/00

Tenor

Die Berufung der Beigeladenen zu 8) gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.12.1999 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene zu 8) hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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