Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 29/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 16.12.1999 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt 1/5 der außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.


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