Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 P 92/99

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 19.10.1999 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beklagten für beide Rechtszüge. Die Revision wird nicht zugelassen.


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