Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 74/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.01.2000 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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