Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 27/00

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 17.01.2000 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten der Beigeladene zu 3) im Berufungsverfahren; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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