Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 125/99

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Dortmund vom 5. Mai 1999 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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