Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 3/00 V

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 12.05.2000 wird zurückgewiesen. Die weitere Beschwerde an das Bundessozialgericht wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.