Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 V 54/99

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.10.1999 wird zurückgewiesen. Kosten werden auch im Berufungsverfahren nicht erstattet. Die Revision wird zugelassen.


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