Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 150/99

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.06.1999 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten der Beklagten auch im Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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