Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 156/99

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf vom 21. Juni 1999 wird zurückgewiesen. Kosten haben die Beteiligten einander auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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