Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RA 73/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 05.09.2000 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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