Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 17/01

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.12.2000 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 02.03.1999 und 16.11.1999 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.06.2000 verurteilt, dem Kläger ein Therapie-Dreirad zur Verfügung zu stellen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.


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