Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 5 KR 173/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 09.08.2000 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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