Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 3/02

Tenor

Die Berufungen des Beklagten und der Beigeladenen zu 8) gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 31.10.2001 werden zurückgewiesen. Der Beklagte und die Beigeladene zu 8) tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers für das Berufungsverfahren als Gesamtschuldner. Die Revision wird nicht zugelassen.


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