Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 170/01

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.06.2001 wird zurückgewiesen. Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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