Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 193/01

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.07.2001 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen