Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 7/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 11. Dezember 2001 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 19. Januar 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Mai 2000 verurteilt, dem Kläger auf entsprechende ärztliche Verordnung zukünftig das Arzneimittel "Viagra" als Sachleistung zu gewähren. Die Beklagte trägt die dem Kläger entstandenen Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Im übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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