Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 SB 157/02

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.06.2002 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Sozialgericht zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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