Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 KR 104/02

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 28. März 2002 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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