Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 2 U 41/01

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.04.2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben auch im Berufungsverfahren einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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