Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 2/03 KA ER

Tenor

Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.11.2002 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren.


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