Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 16 B 66/02 KR ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 21. Juni 2002 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 4.000,-- Euro festgesetzt.


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