Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 11 KA 94/01

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 08.03.2001 wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die außergerichtlichen Kosten des Beklagten auch im Be rufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.


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