Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RJ 25/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 26. Februar 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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