Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 6 VS 51/98

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28. August 1998 geändert und die Klage abgewiesen. Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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