Beschluss vom Landessozialgericht NRW - L 10 B 21/02 KA ER

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.10.2002 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten für das Beschwerdeverfahren.


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