Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 7 SB 15/03

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 23.12.2002 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Sozialgericht Münster zurückverwiesen. Die Revision wird nicht zugelassen.


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