Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 16 P 95/00

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts (SG) Köln vom 09.05.2000, berichtigt durch Beschluss vom 13.10.2000, geändert. Die Klage wird abgewiesen, soweit das SG der Klägerin Pflegegeld für die Zeit vor dem 4.9.1998 und Pflegegeld der Stufe II für die Zeit vor dem 1.2.2001 zuerkannt hat. Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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