Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 3 RJ 76/02

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.07.2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen.


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