Urteil vom Landessozialgericht NRW - L 10 KA 51/02

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.03.2002 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die außergerichtlichen Kosten der Beklagten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.


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